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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Internationale Angelegenheiten / Deutschland-Niederlande
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass Sie selbst nicht mehr handeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind. Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere, fremde Personen über Ihr Wohlergehen entscheiden.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Vorsorge, insbesondere über die Bedeutung und den Umfang einer Vorsorgevollmacht. Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte, der Ihr Vertrauen genießt, ein Entscheidungsrecht in allen Ihren persönlichen Angelegenheiten. Er kann folglich an Ihrer Stelle handeln. Dies führt dazu, dass die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht unnötig wird und nicht erfolgen kann. Selbstverständlich ist der Bevollmächtigte verpflichtet, die Vollmacht ausschließlich in Ihrem Interesse auszuüben. Eine Vorsorgevollmacht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Vermögensverwaltung
  • Gesundheitsfürsorge einschließlich des Rechtes zu entscheiden, ob schwerwiegende Operationen durchgeführt werden
  • Regelungen über den Aufenthaltsort (insbesondere Einweisung ins Krankenhaus)
  • Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in die Krankenakten
  • möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung