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Familie und Partnerschaft

Insbesondere im Bereich des Familienrechts zeigt sich, dass fehlende Regelungen im Ernstfall verheerende und ungewollte Folgen haben können.

So unangenehm es sein mag, sich zu Beginn der Ehe mit einem Ehevertrag, also Regelungen im Falle des Scheiterns der Ehe auseinander zu setzen: Die Erfahrung lehrt, dass durch rechtzeitige Regelungen viel Ungemach vermieden werden kann.

Durch den Abschluss eines Ehevertrags oder Lebenspartnerschaftsvertrags werden schon in einem frühen Stadium mögliche Konfliktpotentiale erkannt und einer einvernehmlichen Regelung zugeführt. Ist die Ehe erst einmal gescheitert, kann man sich über diese Punkte nämlich oftmals nicht mehr einigen.

Im Bereich des Familienrechtes umfasst unsere Beratungstätigkeit schwerpunktmäßig den Abschluss von Eheverträgen. Häufig werden solche Verträge vor oder nach Eheschließung geschlossen, um die Vermögensverteilung im Scheidungsfall und die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Unterhaltsfragen verbindlich festzulegen.

Für alle Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, empfiehlt sich der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages, um Fragen des Zusammenlebens zu regeln, vor allem aber, um mögliche ungewollte Rechtsfolgen einer Trennung zu vermeiden.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt im Bereich des Familienrechtes bildet der Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen, mit dem Ehepartner im Rahmen einer Scheidung einvernehmlich bestimmen, wie das in der Ehe erworbene Vermögen verteilt wird, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist, wie die elterliche Sorge und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern geregelt werden sollen, ob Vermögenswerte zu übertragen sind (z.B. Grundbesitz), wie der Hausrat verteilt werden soll etc.