Bei der Gründung und Führung eines Unternehmens stellen sich die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen. Die Nichtbeachtung bestimmter gesetzlicher Vorgaben kann zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. In vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sieht das Gesetz deshalb zum Schutz des Rechtsverkehrs und der Beteiligten aber auch zu Dokumentationszwecken die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor.
Wir betreuen Unternehmer bei der Gründung des Unternehmens und bei fast allen wesentlichen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben, wie:
- Satzungsänderung
- Sitzverlegung
- Kapitalerhöhung
- Verschmelzung/Spaltung
- Anteilsabtretung
- Auflösung/Liquidation
- Regelung der Unternehmensnachfolge