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Internationale Angelegenheiten / Deutschland-Niederlande
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Internationale Angelegenheiten / Deutschland-Niederlande

Ist ein Haus im Ausland vorhanden oder soll ein solches erworben werden? Soll mit einem ausländischen Ehegatten ein Ehe- oder Erbvertrag geschlossen werden? Möchte eine ausländische Gesellschaft eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen?

Die Globalisierung schreitet voran. In Fällen mit Auslandsberührung ist die Rechtslage oft besonders kompliziert.

Auch hier hilft der Notar. Er ermittelt, welches Recht überhaupt zur Anwendung gelangt. Ist ausländisches Recht maßgeblich, hilft der Notar bei dessen Ermittlung. In geeigneten Fällen schlägt er eine Rechtswahl zugunsten eines bestimmten Rechtes vor. Zusammen mit den Beteiligten berücksichtigt er die Auswirkungen des anwendbaren fremden Rechts bei der Gestaltung der Rechtsverhältnisse.

Aufgrund der bei uns vorhandenen spezifischen Fachkenntnisse des niederländischen Rechts können wir Ihnen insbesondere in deutsch-niederländischen Konstellationen umfassend auch im Notariatsbereich zur Verfügung stehen. Wir stellen Ihnen im Vorfeld bei Bedarf die Entwürfe in deutscher und niederländischer Sprache zur Verfügung und können sämtliche Korrespondenz auch in niederländischer Sprache mit Ihnen führen.