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Verkehrsunfallrecht

Wir können weder alle zählen, denen Unheil widerfahren ist, noch auch nur einen von ihnen würdig beklagen.

(Giacomo Leopardi)

Das Verkehrsunfallrecht umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen anlässlich eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung. Ein Verkehrsunfall kann weit reichende Konsequenzen haben, z.B. zu Schadensersatzansprüchen für beschädigte Fahrzeuge, aber auch Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Arztkosten, Verdienstausfall, Pflegeaufwand, Unterhaltsausfall etc. führen. Ist ein Personenschaden eingetreten, entstehen häufig Ansprüche auf Schmerzensgeld.

Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig von Rechtsanwalt Frank Grote.