Das Baurecht umfasst das zivile und das öffentliche Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich als Unterfall des Verwaltungsrechts mit der Erteilung und Verweigerung von baurechtlichen Genehmigungen, Vorbescheiden, Abrissverfügungen, Nutzungsuntersagungen und vielem mehr. Zum zivilen Baurecht gehört die Erbringung von Bauleistungen durch Unternehmen. Der Rechtsanwalt vertritt Baufirmen und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Werklohn, aber auch Bauherren bei der Geltendmachung von Baumängeln und der sich daraus ergebenden Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Zum zivilen Baurecht zählt auch das VOB-Recht sowie der Entwurf und die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.