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Erbrecht

Als du auf die Welt kamst, weintest du, und um dich herum freuten sich alle. Lebe so, dass, wenn du die Welt verlässt, alle weinen und du lächelst.

(aus China)

Das Erbrecht umfasst zunächst den gesamten Bereich der Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge), die Übertragung von Vermögen unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, aber auch der Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern.    
   
Bitte beachten Sie hierzu unsere weiteren Ausführungen in der Rubrik Erbrecht sowie D-NL unserer Homepage.