Das Erbrecht umfasst zunächst den gesamten Bereich der Verfügungen von Todes wegen (Testamente und Erbverträge), die Übertragung von Vermögen unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, aber auch der Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern.
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