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Allgemeines Vertragsrecht

Unsinn lässt sich teuer verkaufen. Vorausgesetzt, er wird billig genug angeboten.

(Ernst Ferstl)

Das allgemeine Vertragsrecht umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus jeder Art von Verträgen, z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Kreditvertrag etc. Viele Vertragstypen sind auch einem eigenen Rechtsgebiet zugeordnet, so z.B. das Reiserecht, Mietrecht, Versicherungsvertragsrecht oder das zivile Baurecht.    

Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet von Rechtsanwalt Frank Grothe.