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Immobilienrecht

Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: Dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.

(Johann Wolfgang von Goethe)

Eine Immobilie ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wegen ihrer „Unbeweglichkeit“ unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter.

Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge:
einen notariell beurkundeten Kaufvertrag
die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung) und
die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z. B. Hypothek oder Grundschuld) und verschiedene Dienstbarkeiten (Beispiel: Wegerecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch).

Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig von Rechtsanwalt Frank Grothe.