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Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Handel war es, der eigentlich die Welt - die Alte wie die Neue - aus ihrer Barbarei gezogen hat.

(Karl Julius Weber)

Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Hierzu zählt die Durchsetzung von Ansprüchen der Handel treibenden Personen und Gesellschaften auf Erfüllung vertraglicher Pflichten, auf Schadensersatz u.v.m. Der Rechtsanwalt wirkt aber auch an der Erstellung von Verträgen mit und hilft, unberechtigte Ansprüche Dritter gegen den Kaufmann abzuwehren.

Zum Gesellschaftsrecht gehört zunächst der Bereich der Gründung von Gesellschaften aller Art sowie der Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft in eine andere Gesellschaftsform. Hier berät der Rechtsanwalt in allen wichtigen Fragen, insbesondere hinsichtlich der Haftung und der steuerlichen Aspekte, und fasst die notwendigen Verträge ab. Auch die vertragliche oder erbrechtliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen gehört hierher. Das Gesellschaftsrecht umfasst aber auch das interne Verhältnis der Gesellschafter, der Organe und anderer vertretungsberechtigter Personen zueinander.

Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet von Rechtsanwalt Frank Grothe.