Der Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit im Arbeitsrecht liegt im sog. Individualarbeitsrecht, welches die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt. Aus der Sicht des Arbeitnehmers sind häufig Ansprüche auf Lohn, Gehalt, Sozialleistungen, Urlaub usw. geltend zu machen, unrechtmäßige Kündigungen abzuwehren oder Abfindungen auszuhandeln. Aber auch die Beratung im Vorfeld solcher Maßnahmen hilft, Streit zu vermeiden. Aus der Sicht des Arbeitgebers gilt es häufig, Arbeitspflichten einzuklagen oder rechtmäßige Kündigungen durchzusetzen. Selbstverständlich entwirft der Anwalt auch Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen.