Selbstverständlich möchten Sie wissen, welche Kosten durch unsere Tätigkeit entstehen. Dieses werden wir mit Ihnen zu Beginn des Mandates erörtern; Kostentransparenz ist uns wichtig. Vielfach bietet sich die Vereinbarung eines Stundenhonorars an, insbesondere im Beratungsbereich und bei Verfahren, die in den Niederlanden zu führen sind. Dann bezahlen Sie nämlich exakt für das, was tatsächlich an Arbeit geleistet wird. Sie erhalten in diesem Falle Spezifikationen, auf denen die einzelnen Arbeitstätigkeiten für Sie transparent gemacht werden.
In anderen Fällen berechnen wir unsere Tätigkeit nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG).
Verfahren in Deutschland
Bei Verfahren in Deutschland können wir für Sie auf der Basis der Rechtsanwaltsgebührenordnung (RVG) das konkrete Prozesskostenrisiko ausrechnen, welches mit dem Gang zum Gericht verbunden ist.
Verfahren in den Niederlanden
„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei.“
(römische Juristenweisheit: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“)
Der Schritt zu einem niederländischen Gericht ist für einen deutschen Kläger aus vielen Gründen kein einfacher. Sie werden sich insbesondere fragen, welches Kostenrisiko Sie in diesem Falle eingehen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Kosten eines Gerichtsverfahrens in den Niederlanden möglichst konkret anzugeben. Wir zeigen Ihnen die Kriterien auf, nach denen niederländische Gerichte die Kosten der anderen Seite berechnen für den Fall, dass das Verfahren verloren wird. Auch werden wir Ihnen die konkreten Gerichtskosten nennen sowie die Zusatzkosten, die u.a. für die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers entstehen. In den Niederlanden werden wichtige Zustellungen nämlich nicht durch das Gericht, sondern durch Gerichtsvollzieher durchgeführt.