Wir prüfen Ihre Steuer- und Sozialversicherungsbescheide und legen ggf. Widerspruch oder Rechtsbehelf ein und vertreten Sie im weiteren Verfahrensverlauf bis hin zu Verfahren vor Finanz- und Sozialgerichten. Wir begleiten Sie in steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen und vertreten Sie auch im Steuerstrafverfahren vor Behörden und Gerichten. Außerdem geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie von unseren Diensten profitieren können, z. B.:
- Rechtsbehelf
- Verfahren vor Finanzgerichten
- Steuerverfahrensrechtliche Angelegenheiten
- Betriebsprüfung
- Sozialversicherungsangelegenheiten
Daneben bieten wir Ihnen weitere Dienstleistungen für folgende Fälle an:
- Sie werden als Geschäftsführer für Steuern Ihrer GmbH in Haftung genommen.
- Sie sollen für Steuern eines Rechtsvorgängers in Anspruch genommen werden (z.B. nach Unternehmenskauf oder Erbfall)
- Bereits weit zurückliegende Steuerbescheide werden vom Finanzamt überraschend zu Ihren Lasten geändert
- Erst nach Jahren setzt das Finanzamt Steuern für bestimmte Sachverhalte fest
- Nach Ablauf der regulären Rechtsbehelfsfrist fällt Ihnen auf, dass Ihr Steuerbescheid fehlerhaft ist oder dass Sie vergessen haben, bestimmte Kosten anzusetzen.