Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten (wie Behörden). Familieninterne Rechtsstreitigkeiten resultieren insbesondere aus den wechselseitigen Unterhalts- und Fürsorgepflichten der Ehegatten, Kinder und Verwandten, betreffen aber auch die Vormundschaft, Betreuung und Pflege von Angehörigen.
Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig von der Fachanwältin für Familienrecht, Rechtsanwältin Doris Klüsener.
